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Brauche ich auch für Physiotherapie einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ (3G)?

NEIN, für Gesundheitsdienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, usw. ist es nicht notwendig, einen "3G Nachweis" vorzuweisen. Sehr wohl gilt hier aber wieder eine FFP-2 MASKENPFLICHT.

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